Kos­ten

Kos­ten für die Eltern für eine Betreu­ung bei einer Tagesmutter

Die Kos­ten für die Tages­mut­ter wer­den von dem jewei­li­gen Land­kreis der Kin­der­ta­ges­pfle­ge geför­dert! Der monat­li­cher Kos­ten­bei­trag der Eltern rich­tet sich nach dem wöchent­li­cher Betreu­ungs­um­fang in Std. Die­ser Bei­trag zah­len die Eltern an die Fach­stel­le der Kindertagespflege.

Eltern­bei­trag zzgl. Verpflegungskosten

wöchent­li­cher Betreu­ungs­um­fang in Stdmonat­li­cher Kostenbeitrag
bis 533 €
bis 1066 €
bis 1599 €
bis 20132 €
bis 30165 €
bis 35198 €
bis 40231 €
bis 45264 €
bis 50330 €

Ab dem 01.08.2020 hat jedes Kind im Alter von 1 Jahr einen Rechts­an­spruch auf eine wöchent­li­che Betreu­ung von 25 Stun­den. Einen höhe­ren wöchent­li­cher Betreu­ungs­um­fang muss von dem aktu­el­len Arbeit­ge­ber bei­der Eltern­tei­le beschei­nigt werden.

Soll­ten Sie auf­grund Ihrer fina­zi­el­len Situa­ti­on nicht in der Lage sein, den Kos­ten­bei­trag zu ent­rich­ten, besteht die Mög­lich­keit, einen Antrag auf Erlass bzw. Ermä­ßi­gung des Kos­ten­bei­tra­ges beim öffent­li­chen Jugend­hil­fe­trä­ger zu stellen.

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